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Protokoll der Sitzung vom 14.03.2016
Gemeinderat Strullendorf

Unter Vorsitz von Erstem Bürgermeister Wolfgang Desel fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

25. Musikschule Strullendorf;
Entscheidung über die Gebührenerhöhung - Referent: Herr Saffer

Nach ausführlicher Beratung und Erörterung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat Strullendorf beschließt die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung für die Musikschule Strullendorf. Die Änderung erfolgt zum neuen Schuljahr 2016/2017.

21 : 0 ang.


26. Wasserversorgungsanlage Strullendorf;
Vorstellung der Studie zur Entwicklung der Wasserversorgungsanlage
Referent: Büro ISH Sauer - Harrer

Der Vorsitzende geht kurz auf den Sachverhalt ein und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Referenten, Herrn Harrer, und übergibt diesem das Wort.

Herr Harrer geht in seiner Präsentation zur Studie auf die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Strullendorf ausführlich ein. Die Wasserversorgungsanlage wurde im Wesentlichen in den 60iger und 70iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erstellt. Eine Erweiterung in den Folgejahren entsprechend dem Wachstum der einzelnen Mitgliedsgemeinden ist nur in Teilbereichen erfolgt. Die Hochbehälter und die Zubringerleitungen sind mit Ausnahme des Hochbehälters Strullendorf 2 ca. 40 bis 50 Jahre nahezu unverändert in Betrieb. Aufgrund des gestiegenen Wasserverbrauches stößt die Wasserversorgungsanlage hinsichtlich des Speichervolumens an ihre Kapazitätsgrenze. Zu Spitzenzeiten ist die ausreichende Versorgung des gesamten Gemeindegebietes nicht mehr zuverlässig gewährleistet. In einzelnen Gemeindeteilen kann auch Löschwasserbedarf aus der Wasserversorgung nicht gedeckt werden.

Zweck des Vorhabens ist die langfristige Sicherstellung einer quantitativen und qualitativen Trinkwasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet. Neben der Sanierung der bestehenden Anlagenteile ist auch der notwendige Ausbau der Wasserversorgungsanlage zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang soll auch die Fernwirkanlage auf den neuesten Stand der Technik gebracht und das Steuer- und Regelkonzept überprüft werden. Grundlage der Berechnung ist die vollständige Vermessung der Wasserversorgungsanlage und die Dokumentationen einer Wasserleitungsdatenbank.

Mit der Aufgabenerstellung der Studie wurden neben der Ermittlung des Sanierungsbedarfs der bestehenden Anlage die Erweiterung hinsichtlich des technischen Erfordernisses und der Untersuchung des Bestandes und der Neubau mit einer fundierten Kostengrundlage für Variantenvergleiche vorgenommen.

Anhand von Vorentwurfsplanungen hat Referent Herr Harrer den derzeitigen Bestand mit Übersicht der Wasserversorgungsanlage inkl. der Speicherung dargestellt. Beginnend mit der Wassergewinnung in den Tiefbrunnen 1 bis 6 in Strullendorf, wonach maximal 785.000 cbm gefördert werden darf, können die Tiefbrunnen Geisfeld mit einer maximalen Förderung von 50.000 cbm pro Jahr und die Fördermenge Quelle Mistendorf mit 41.000 cbm im Jahr einberechnet werden (die Quelle ist derzeit jedoch aufgrund von Trübungsproblemen nicht am Netz).

Das Wasserdargebot der Gemeinde Strullendorf bemisst sich auf gesamt 876.000 cbm pro Jahr. Die Wasserförderprognose liegt bei 475.000 cbm im Jahr. Der Trinkwasserbedarf der Gemeinde kann also langfristig gedeckt werden alleine von den Brunnen in Strullendorf. Sanierungsbedarf für die Tiefbrunnen 3, 4, 5 und 6 in Strullendorf stehen an.

Am Brunnen in Geisfeld sind die hohen Unterhaltskosten negativ anzumerken. Für die Quelle Mistendorf muss aufgrund der Trübungsprobleme eine Desinfektionsanlage nachgerüstet werden. Sanierungsbedarf bzw. Neubau bestehen für das Pumpwerk in Leesten bzw. in Mistendorf. Das Pumpwerk in Roßdorf a. Forst soll mittelfristig an den Standort Wernsdorf verlegt werden.

Die Wasserspeicherung im Hochbehälter Strullendorf 2 bedarf im Rahmen der Sanierung zusätzlicher Maßnahmen. U. a. fehlen Toiletten und Waschmöglichkeiten, da kein Abwasseranschluss vorhanden ist. Desweiteren sollen aufgrund der räumlichen Enge die Prozess- und Leitsysteme in den vorhandenen Raum im Dachgeschoss untergebracht werden. Der Hochbehälter Wernsdorf sowie die Hochbehälteraufbereitung Roßdorf a. Forst und der Hochbehälter Geisfeld sowie Mistendorf 2 und Zeegendorf 1 stehen für eine Sanierung an, ebenso wie der Hochbehälter Zeegendorf 2.

Aus Sicht des Referenten könnten folgende Hochbehälter aufgelassen werden:
Die Hochbehälteraufbereitung Pumpwerk Roßdorf a. Forst, der Hochbehälter Mistendorf 1 und 2 sowie der Hochbehälter Zeegendorf 2.

Folgende Hochbehälter müssten dafür erweitert bzw. neu gebaut werden:
Hochbehälter Wernsdorf mit einer Erweiterung von 400 cbm auf 800 cbm, der Hochbehälter Zeegendorf 1 von 150 cbm auf 300 cbm bzw. 400 cbm und der Hochbehälter Geisfeld von derzeit 200 cbm auf 400 cbm. Mit der Erweiterung der angesprochenen Hochbehälter kann zukünftig auch der „Löschwasserbedarf“ aus dem Trinkwassernetz gedeckt werden. Bei den Zubringerleitungen besteht derzeit aktuell kein Handlungsbedarf. Die Ortsnetzleitungen sind teilweise bereits über 50 Jahre alt und bestehen teils noch aus alten Guss Leitungen. Diese müssen, abhängig vom Alter, in den nächsten Jahren schrittweise erneuert werden. Derzeit erfolgen diese Sanierungen in Abstimmung von anstehenden Kanal- und Straßensanierungsmaßnahmen (Ortsdurchfahrt Strullendorf). Die Steuerung bzw. elektrische Anlage ist veraltet und muss erneuert werden. Der Investitionsaufwand beträgt ca. 700.000,00 Euro. Das Thema Versorgungssicherheit wird künftig ausreichend, aufgrund der vorgesehenen Speicherkapazität, vorhanden sein. Die Wasserdatei ist geeignet, die gesamte Gemeinde Strullendorf auch bei sehr großen Wachstum ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen. Das neu geplante Prozessleitsystem gewährleistet eine Schnellerkennung von Leitungsbrüchen mit einer Optimierung der Behälterbewirtschaftung und einer dadurch ganztägig höheren Wasserreserve in den Hochbehältern.

Wie bereits angesprochen, um auch in der Zukunft Sicherheit des gesamten Gemeindegebietes Strullendorf zu gewährleisten, müssen noch verschiedene Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Maßnahmen umfassen vor allem den Ausbau bzw. Instandsetzung der Hochbehälter, die Verbesserung der Bewirtschaftungssituation der Hochbehälter und Tiefbrunnen sowie den möglichen Anschluss der Versorgungsgebiete an die zentrale Wasserversorgunganlage der Tiefbrunnen Strullendorf. Das Trinkwasserdargebot ist wie bereits besprochen mehr als ausreichend. Eine komfortable Trinkwasserversorgung ist auch bei stark gesteigerten Wasserverbrauch gewährleistet. Aufgrund dieser Tatsachen hat das Ing.- Büro, so der Referent, drei Varianten untersucht:

Die Variante 1 besteht darin die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Anlage. Alle Betriebspunkte (Hochbehälter, Pumpwerke) bleiben erhalten. Alle Bauwerke werden saniert und bei Bedarf erweitert.

Bei der Variante 2 wird eine Zusammenfassung von Anlageteilen vorgenommen und teils neu errichtet. Teilweise werden Anlagenteile auch stillgelegt wie die Hochbehälter Zeegendorf 2 und Mistendorf 1 und 2 sowie die Aufbereitungsanlage Roßdorf a. Forst. Das Pumpwerk Mistendorf sowie die Tiefbrunnen Geisfeld und Quelle Mistendorf könnten stillgelegt werden. Teile der Betriebspunkte (Hochbehälter, Pumpwerke, Tiefbrunnen etc.) werden soweit als möglich reduziert um Betriebskosten zu sparen. Dem Neubau wird der Vorzug vor Sanierung von älteren Bauwerken gegeben.

Der Variantenvergleich von 1 und 2 ergibt folgendes:
Die Investitionskosten bei Variante 2 sind um 220.000,00 Euro höher als bei Variante 1. Die jährlichen Betriebskosten der Variante 2 reduzieren sich nach den ersten Schätzungen um ca. 20.000,00 Euro bis 30.000,00 Euro pro Jahr gegenüber Variante 1. Die Mehrkosten von Variante 2 gleichen sich bereits nach wenigen Jahren durch die eingesparten Betriebskosten aus. Aufgrund ungünstiger Verhältnisse ist die weitere Nutzung der Quelle Mistendorf so nicht mehr möglich.

Bei der Variante 3 soll die weitere Nutzung der Quelle in Mistendorf die Versorgungssicherheit im oberen Ziegenbachtal erhöhen und gleichzeitig Quellwasser ohne Förderkosten in das Versorgungsnetz eingespeist werden. Deshalb sieht die Variante 3 gegenüber der Variante 2 die weitere Nutzung der Quelle in Mistendorf vor. Ansonsten werden die Betriebspunkte soweit als möglich reduziert, um auch hier Betriebskosten einzusparen. Die jährlichen Betriebskosten bei Variante 3 reduzieren sich nach ersten Schätzungen um ca. 10.000,00 Euro bis 15.000,00 Euro pro Jahr gegenüber der Variante 1. Für die Quelle Mistendorf muss eine Desinfektionsanlage nachgerüstet werden.

Der direkte Vergleich der Varianten 1 - 3 beinhalten die zeitliche Umsetzung nach Priorität 1 bis 4. Die Prioritäten 5 und 6 müssen gleichermaßen bei allen drei Varianten nach Abschluss der Maßnahmen noch umgesetzt werden. Die Kosten für die Prioritäten 5 und 6 belaufen sich auf ca. 2 Mio. Euro. Die Investition für die Variante 1 beläuft sich auf 4,95 Mio. Euro, für die Variante 2 auf 5,17 Mio. Euro und für die Variante 3 auf 5,36 Mio. Euro. Aus Sicht des Ing.-Büros wird die wirtschaftlichste Variante 2 empfohlen. Falls Versorgungssicherheit unter Einbeziehung der Quelle Mistendorf aus gemeindlicher Sicht sinnvoll erscheint, müsste man sich für die Variante 3 entscheiden.

Anschließend zeigt der Referent noch das mögliche weitere Vorgehen ab dem Jahr 2017 bis 2024 auf. Die Präsentation wird allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.

Aus der Mitte des Gremiums wird noch die Möglichkeit der Nutzung des ehemaligen Quellwassers in Zeegendorf hinterfragt. Dies möge das beauftragte Ing.-Büro noch prüfen.

Anschließend steht der Referent den Fragen der Ratsmitglieder noch Rede und Antwort. Es wird angeregt eine Vorortbesichtigung vor einem Beschluss in einer der nächsten Sitzungen durchzuführen.

Eine noch zu terminierende Begehung/Inaugenscheinnahme der aktuellen Infrastruktur mit dem Gemeinderat wird vereinbart und noch bekannt gegeben.


27. Vorstellung des Gutachtens des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes
zur Berechnung der Verbrauchsgebühren für die Wasserversorgungseinrichtung


Der Vorsitzende geht kurz auf den Sachverhalt ein. Das erstellte Gutachten zur Berechnung der Verbrauchsgebühren durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband liegt allen Gemeinderatsmitgliedern vor. Die Gebührensätze für die Wasserversorgungseinrichtung wurden zuletzt 2004 berechnet und liegen seit dem bei 1,35 Euro. Nach Ermittlungen des Gebührenbedarfes sowie der kalkulatorischen Kosten und der Kosten für den Betrieb und Unterhalt unter Zugrundelegung der Wasserbezugsmengen würde sich künftig eine Verbrauchsgebühr von durchschnittlich 1,90 Euro pro cbm Wasser ergeben.

Wie mit dem Kommunalen Prüfungsverband abgesprochen, wurde die Kalkulation aufgrund der noch nicht entschiedenen Variante (TOP 26) der vorgestellten Studie auf zwei Jahre begrenzt. Aus diesem Grund wurde auch die Obergrenze der Herstellungs- und Beitragssätze noch nicht festgesetzt.


28. Vorstellung des Gutachtens des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes
zur Ermittlung der Obergrenzen der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung


Das Gutachten zur Ermittlung der Obergrenzen der Herstellungs- und Beitragssätze sowie der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung, erstellt durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, liegt allen Ratsmitgliedern in Kopie vor.

Die Verwaltung berichtet, dass die Erstellung des Anlagennachweises aus den Jahren Anfang 1960 bis zum heutigen Tage doch mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Aufgrund dessen hat sich auch die Erstellung des Gutachtens etwas in die Länge gezogen. Der Vermögenswert der Abwasseranlage wird mit 29 Mio. Euro beziffert. Der Restbuchwert beläuft sich auf ca. 14 Mio. Euro. Die Kalkulation wurde für die Jahre 2016 bis 2018 erstellt, da die zukünftigen Investitionen als Grundlage bereits vorlagen. Der derzeitige Abwasserpreis liegt bei 1,45 Euro pro cbm und würde künftig eine durchschnittliche Einleitungsgebühr von 2,05 Euro ergeben.

Anschließend steht die Verwaltung den Fragen der Ratsmitglieder noch Rede und Antwort. Die aktuellen Wasser- bzw. Kanalgebühren der angrenzenden Kommunen wurden in einer Zusammenstellung allen Gemeinderäten in Kopie zur Kenntnis gegeben. In einer der nächsten Sitzungen sollüber die Erhöhung beraten und beschlossen werden.

  Veröffentlicht im Mitteilungsblatt
der Gemeinde Strullendorf
(KW 15)

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