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Protokoll der Sitzung vom 27.06. 2016
Gemeinderat Strullendorf

Unter Vorsitz von Erstem Bürgermeister Wolfgang Desel fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Der Tagesordnungspunkt 92 wurde vorgezogen.

92. Hochwasser Strullendorf; Bericht durch Herrn Wehner vom beauftragten Ing.-Büro Team 4

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Herrn Wehner vom Ing.-Büro Team 4 und übergibt diesem das Wort. Dieser erläutert anhand einer Präsentation, die in der letzten Woche durchgeführte Begehung in der Flur. Zusammen mit Gemeindevertretern und Jagdgenossen sowie div. Grundstückseigentümern wurden mögliche Flächen in Augenschein genommen, die sich als Rückhaltebecken bei Hochwasser eignen. Eine grundsätzlich positive Haltung bei den Beteiligten zu nötigen Eingriffen war vorhanden.

Herr Wehner gibt deshalb nochmals einen kurzen Rückblick zum Sachverhalt und gibt das Ergebnis der Begehung bekannt. So ist es möglich, z.B. vor Mistendorf bzw. an der Driving Range unterhalb der Hauptsmoorhalle Stauräume vorzusehen. Ankäufe von Flächen bzw. ein flächengleicher Tausch ist notwendig, um die Umgestaltung direkt am Gewässer mit dem Bau eines Dammes zu ermöglichen. Solche Maßnahmen können teilweise in Wernsdorf und Leesten nicht umgesetzt werden, so dass ein nachhaltiger und vollständiger Hochwas-
serschutz nicht möglich sei.

Auch wird die Situation in Roßdorf a. Forst vor dem Sportplatz aufgrund der Topographie als schwierig eingestuft. Die Situation in Roßdorf soll nochmals überprüft werden. Insgesamt, so Herr Wehner, müssen rd. 158.000 cbm Wasser aus den Vorflutern angesammelt werden, damit die hohen Abflussmengen zurückgehalten werden können.

Als Fazit stellt Umweltingenieur Wehner fest, dass eine große Lösung aufgrund der Topographie nicht möglich ist, auch unter Berücksichtigung der Kosten. Hier sollten mehrere kleine Lösungen umgesetzt werden. Ein vollständiger Hochwasserschutz für Wernsdorf und Leesten ist aus seiner Sicht, wie bereits angesprochen, nicht möglich. Durch die geplanten Maßnahmen wäre zumindest der Schutz für Strullendorf (HQ 100) rechnerisch möglich. Nun müsse man noch die Abstimmung mit den Behörden, wie Amt für Ländliche Entwicklung, kurz ALE und dem Wasserwirtschaftsamt suchen. Die Förderung durch das WWA ist hierbei immer abzuprüfen. Roßdorf a. Forst soll nochmals separat angegangen werden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


85. Neugestaltung Platz ehemals Alte Linde-Lindenallee; Festlegung der Oberflächen - Beschluss
Referent: Herr Sauer

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Sauer als Referent und geht nochmals kurz auf den Sachverhalt sowie den letzten Gemeinderatsbeschluss vom 06. Juni 2016 ein. Herr Sauer erläutert daraufhin die erarbeiteten Varianten 1 und 2.

Variante 1: Die Straßenflächen asphaltiert.

Variante 2: Die Straßenflächen gepflastert um den Platzcharakter mehr zu stärken.

Die Kosten für die Variante 1 liegen bei 106.000,00 Euro. Für die Variante 2 bei 136.000,00 Euro. Auch war man sich darüber einig, das Pflanzbeet für die Linde entsprechend groß zu gestalten. Die Oberfläche um die Linde, ob begrünt bzw. angepflanzt oder mit Kies soll bzw. kann dann zuletzt kurz vor Umsetzung entschieden werden. Des weiteren wird ein Brunnen und zwei Bänke aufgestellt.

Ob die Kosten für die Platzgestaltung nach dem Kommunalabgabengesetz umgelegt werden müssen, ist noch zu prüfen. Eine Umlegung wird seitens der Verwaltung nicht angestrebt.

Gespräche mit der Regierung hinsichtlich einer möglichen Bezuschussung aus dem Städtebauförderprogramm sind durch die Verwaltung zu führen.

Hiernach fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Die Variante 2 für die Platzgestaltung mit Pflaster und einer entsprechenden Größe eines Pflanzbeetes um die Linde wird genehmigt.

15 : 2 ang.


86. Bebauungsplan „Amelungenstraße“ in Amlingstadt; Antrag von Herrn Bernd Essel auf Änderung

Der Vorsitzende geht auf den vorliegenden Antrag, welcher allen Ratsmitgliedern in Kopie vorliegt, ausführlich ein. Jedoch stellt sich die Frage, ob die beantragte Änderung des Bebauungsplanes für ein Einzelgrundstück oder für den gesamten Bebauungsplan gelten sollte. Der Bebauungsplan ist bereits schon 26 Jahre alt. Die „jahrzehnte“ alten Baulücken könnten dadurch geschlossen werden.

Das Gremium sah die beantragte Änderung mit Bedenken und beauftragt die Verwaltung Gespräche mit den Nachbarn, Bauherrn und ggf. einem Planer zu führen, um Alternativen, Möglichkeiten und Interessen herausarbeiten.


  Veröffentlicht im Mitteilungsblatt
der Gemeinde Strullendorf
(KW 30)

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