Unter Vorsitz von Erstem Bürgermeister Wolfgang Desel fasste der Ausschuss folgende Beschlüsse:
42. Behandlung der vorliegenden Baugesuche und Bauvoranfragen
42.1 Bauantrag, BV-Nr. 55/2016, zur Befestigung (Asphaltierung) des LKW-Parkplatzes auf dem Grundstück Flur Nr. 1764 und 1764/1 der Gemarkung Strullendorf (Siemensstraße)
Es ergeht folgender Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Befreiung bezüglich des Pflanzgebots wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die vorgesehene Begrünung an der südöstlichen Grundstücksgrenze gepflanzt wird.
11 : 0 ang.
42.2 Bauantrag, BV-Nr. 56/2016, zum Dachgeschossausbau im vorhanden Wohnhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 961/3 der Gemarkung Strullendorf (Kunigundenstraße)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
11 : 0 ang.
42.3 Bauantrag, BV-Nr. 57/2016, zur Geländeauffüllung auf dem Grundstück Flur Nr. 584 der Gemarkung Strullendorf (neben Wasserwerk)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
11 : 0 ang.
42.4 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, BV-Nr. 58/2016, eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 570/2 der Gemarkung Zeegendorf
Der Ausschuss nimmt vom Bauvorhaben Kenntnis.
42.5 Bauantrag, BV-Nr. 59/2016, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 53 der Gemarkung Strullendorf (Mühlberg)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
11 : 0 ang.
42.6 Antrag auf Nutzungsänderung BV-Nr. 60/2016, von einem landwirtschaftlichen Abstellraum zur Ferienwohnung auf dem Grundstück Flur Nr. 140 der Gemarkung Strullendorf (Schulgasse)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
11 : 0 ang.
42.7 Bauantrag, BV-Nr. 61/2016, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Homeoffice und Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 2183/10 der Gemarkung Strullendorf (Haselhofstraße)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
11 : 0 ang.
42.8 Bauantrag, BV-Nr. 62/2016, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 124/2 der Gemarkung Geisfeld (Mittlerer Geisberg)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Geschossigkeit, Kniestock, Dachneigung und Baugrenze/Bauline werden erteilt.
11 : 0 ang.
42.9 Bauantrag, BV-Nr. 63/2016, zum Einbau einer Schleppgaube in die bestehende Wohnung auf dem Grundstück Flur Nr. 173/17 der Gemarkung Geisfeld ( Weinbergstraße)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans (Dachgaube) wird erteilt.
11 : 0 ang.
42.10 Bauantrag, BV-Nr. 53/2016, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 174/28 der Gemarkung Geisfeld (Schloßbergblick)
Die Befreiung für die Errichtung der Stellplätze außerhalb der dargestellten Flächen wird erteilt.
11 : 0 ang.
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