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Protokoll der Sitzung vom 26.10.2015 Gemeindlicher Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss |
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Unter Vorsitz von Zweitem Bürgermeister Werner fasste der Ausschuss folgende Beschlüsse: 30. Behandlung der vorliegenden Baugesuche und Bauvorhaben 30.1 Bauantrag, BV-Nr. 44/2015, zur Errichtung eines Schnellimbisses auf dem Grundstück Flur Nr. 1784/17 der Gemarkung Strullendorf (Siemensstraße 16) Es ergeht folgender Beschluss: Die Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung im Nordosten wird erteilt. 10 : 0 ang. Ausschussmitglied Amon hat an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen. 30.2 Bauantrag, BV-Nr. 45/2015, zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Stalls zu einem Wohnhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 3 der Gemarkung Geisfeld (Zur Bachwiese 4) Es ergeht folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 11 : 0 ang. 30.3 Bauantrag, BV-Nr. 46/2015, auf Umnutzung eines Betriebsgebäudes zur Asylbewerberunterkunft auf dem Grundstück Flur Nrn. 1759/1 und 1759/2 der Gemarkung Strullendorf (Ohmstraße 5) Es geht folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Einvernehmen wird bis zum 31.12.2019 befristet. 4 : 7 abg. 30.4 Antrag auf isolierte Befreiung, BV-Nr. 47/2015, zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 1735 der Gemarkung Strullendorf (Thomastraße 2) Es ergeht folgender Beschluss: Für die Errichtung des Gartenhauses wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Bebauung außerhalb der Baugrenzen, wie beantragt, erteilt. 11 : 0 ang. 30.5 Antrag auf isolierte Befreiung, BV-Nr. 40/2015, zur Errichtung eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Flur Nr. 1631 der Gemarkung Strullendorf (Danziger Str. 10) Es ergeht folgender Beschluss: Für die Errichtung des Sichtschutzzaunes aus Holz wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der zulässigen Gesamthöhe unter der Voraussetzung erteilt, dass das letzte Zaunelement (auf Höhe des Hauses und Balkon) komplett entfernt werden muss und das vorletzte Zaunelement bei Sanierungsarbeiten am Balkon von der ETG Danziger Straße 10 für die Zeit der Sanierung abgebaut werden muss. 10 : 1 ang. 30.6 Bauantrag, BV-Nr. 43/2015, zur Errichtung eines Wohnhauses anstelle einer Scheune mit Garage und landwirtschaftlich Abstellfläche auf dem Grundstück Flur Nr. 35 und 36 der Gemarkung Strullendorf (Lindenallee 43a) Nach ausführlicher Beratung ergeht folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 10 : 1 ang. 31. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Neugarten“ in Sassanfahrt; Markt Hirschaid; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Der Markt Hirschaid hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Neugarten“ in Sassanfahrt gefasst. Die Aufstellung des BBP zielt darauf ab, die Nachfrage nach Bauplätzen und in der Folge den Zuzug von Neubürgern zu gewährleisten. Weiteres wesentliches Planungsziel ist die Nutzung vorhandener Potenziale zur Innenentwicklung. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,70 ha. Das Plangebiet wird von bereits vorhandener Bebauung begrenzt. Das Gebiet wird als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Es ergeht folgender Beschluss: Die Belange der Gemeinde Strullendorf werden nicht berührt. Anregungen oder Einwendungen werden nicht erhoben. 11 : 0 ang. |
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Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Strullendorf (KW 50) |