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Gehweg- und Rinnenreinigung |
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| Gehweg- und Rinnenreinigung in der Gemeinde Strullendorf |
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| Nach der geltenden Gemeindeverordnung sind alle Straßenanlieger verpflichtet, einmal wöchentlich die Straße zu kehren, Unrat zu entfernen und insbesondere Gras und Unkraut aus Gehwegfugen oder Rinnenplatten zu entfernen. | ||
| Ihre Gemeindeverwaltung | Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Strullendorf (KW08) |
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