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Die österliche Fastenzeit
Donnerstag, den 14. Februar 2013 um 11:07 Uhr

Im Kirchenjahr geht die österliche Fastenzeit (Quadragesima) dem Osterfest voran, das das Konzil von Nicäa 325 auf den ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond (in Jerusalem) festsetzte.

Die Fastenzeit bezeichnet die österliche Bußzeit, die 40 Tage dauernde Vorbereitung auf Ostern. Sie beginnt mit dem Aschermittwoch und endet mit der Osternacht.

Nach dem Vorbild des Fastens Jesu in der Wüste legte die Kirche die Länge der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte fest. Die 40 als Zeiteinheit kommt in der Bibel häufiger vor: Die Israeliten wandern 40 Jahre durch die Wüste, Moses begegnet Gott 40 Tage auf dem Berg Sinai, und 40 Tage nach der Auferstehung Jesu wird Christi Himmelfahrt gefeiert.

Die Gläubigen sollen in der Fastenzeit als äußeres Zeichen von Buße und Besinnung auf Dinge verzichten, die ihnen angenehm und lieb sind. Zudem sollen sie nur eine volle Mahlzeit am Tag und je zwei kleinere Stärkungen zu sich nehmen. Schließlich gilt an allen Freitagen das Gebot der Abstinenz, also des Verzichts auf Fleisch, weil der Freitag an den Tod Jesu Christi erinnert. Aschermittwoch und Karfreitag sind Fasten- und Abstinenztage in einem.

Nicht alle Genüsse sind verboten: Das berühmte Starkbier des Klosters Andechs etwa wurde und wird extra zur Fastenzeit gebraut.

Im Mittelalter durfte man fast gar nichts essen außer 3 Bissen Brot und 3 Schluck Bier oder Wasser. 1486 erlaubte der Papst dann auch Milchprodukte in der Fastenzeit. Nach alter Sitte wurde der Sonntag als Fastentag ausgenommen.

Früher gab es in den ländlichen Regionen Bayerns immer frische Forellen zum Aschermittwoch und Karfreitag, welche vormittags von dem nächst gelegenen Bach gefangen wurden.

Nach den tollen Tagen beginnt die Fastenzeit - 40 Tage Enthaltsamkeit. Damit das bescheidene Mahl bis Ostern nicht zu karg ausfiel, ließen sich bayerische Mönche schon früh etwas einfallen. Sie brauten ein besonders kräftiges und nahrhaftes Bier - das Starkbier war geboren.
Alles begann damit, dass Paulanermönche vom sonnigen Italien in das unwirtliche Münchener Kloster Neudeck ob der Au zogen. Nach traditionellem Brauch begannen sie am 2. April, dem Festtag des Ordensgründers, mit der Fastenzeit. Doch diese fiel ihnen ausnehmend schwer und wurde erst dadurch erleichtert, als sie das bayerische Bier für sich entdeckten.

Die findigen Mönche brauten ihr Bier nun selbst - und zwar ziemlich stark und kalorienreich. Auch die Äbte waren großzügig. Abt Ekkehard von St. Gallen verfügte: „Für alle Klosterinsassen sind täglich sieben Essen mit reichlich Brot und fünf Zumessungen von Bier erlaubt. Das fünfte Essen zur Vesperzeit kann mit Wein eingenommen werden. Aus der „Zumessung“ entstand später die „Maß“; fünf Maß täglich waren Klosterbrauch. Wie viel eine Maß hatte, schwankte von Kloster zu Kloster – zwischen einem und zwei Litern. Fünf Maß waren demnach fünf bis zehn Liter. Täglich. Damit ließ sich notfalls auch eine längere Fastenzeit durchstehen.

Eine Legende sagt, dass die bierbrauenden Mönche vorsichtshalber eine Probe ihres Spezialbieres über die Alpen nach Rom schickten. Der Papst sollte sich davon überzeugen, dass sie dieses Getränk auch wirklich zur Fastenzeit zu sich nehmen durften. Das Gebräu überstand den langen Weg aber nicht unbeschadet und kam als saure Brühe vor den Pontifex Maximus. Der sah in dem zweifelhaften Genuss dieser Brühe eher eine Buße als eine Freude und gab seinen Segen. Die päpstliche Freigabe freute die Mönche natürlich sehr.

Obwohl die Mönche kein Schankrecht besaßen, verkauften sie das Doppelbockbier mit dem damaligen Namen "Sankt Vater" zum "Heilig-Vater-Fest" am 2. April auch öffentlich. Die Münchner Bevölkerung zeigte sich vom Salvator sehr angetan. Die Obrigkeit drückte erst Mal beide Augen zu und erteilte 1780 das Schankrecht. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich daraus ein regelrechtes Volksfest. Beim Anstich erhielt der bayerische Kurfürst die erste Maß. Noch heute überreicht der Braumeister dem bayerischen Landesherrn beim Salvatoranstich auf den Nockherberg  die erste Maß mit den Worten "Salve pater patriae! Bibas, princeps optime!" (lat. "Sei gegrüßt, Vater des Vaterlands! Trinke, bester Fürst!").

Das Fastengebot hat seit jeher die Phantasie der Menschen angeregt, um das Fasten, wenn schon nicht zu einem kulinarischen Ereignis, dann aber doch zu einer erträglichen Zeit werden zu lassen. Auf „rheinisch-katholisch-schnoddrig” liest sich dies so: „Wer schon fasten muss, soll wenigstens gut essen!” Dass in mittelalterlichen bayerischen Klöstern die Gans und die Biber zu „Wassertieren” gleich Fischen und damit zur erlaubten Fastenspeise gemacht wurden, scheint eine unausrottbare Fama zu sein.

Starkbier als Fastengetränk (Fastenbier) war aber in Klöstern normal, weil Bier das einzige Getränk des Mittelalters für einfache Leute war und den Mönchen auch in der Fastenzeit die notwendige Energie für schwere körperliche Arbeit zuführte.

Von einschlägigen Berechnungen wissen wir heute, dass französische Mönche im Mittelalter täglich durchschnittlich 5.000 - 7.000 Kalorien aufnahmen, an Festtagen auch erheblich mehr, an Fasttagen eben weniger. Hier ging es nicht nur um den Grundsatz, dass auch essen soll, wer arbeitet. Die Speckschicht der Mönche war auch ein Schutz gegen die Kälte in den ungeheizten Schlafräumen und Folge einer permanenten Angst vor dem Hungertod.

Wie bei jeder Großorganisation boten Neuheiten, die eine Grundsatzentscheidung notwendig machten, ausreichenden Anlass, - ob guten Glaubens oder auch nicht - das System zu hinterfragen. Das galt natürlich auch für die Fastenzeit. So wurde zum Beispiel die Schokolade als Fastenspeise legitimiert. 1569 hatten die Bischöfe von Mexiko eigens Fra Girolamo di San Vincenzo in den Vatikan zu Papst Pius V. (1566 - 1572) gesandt, damit dieser entschied, ob das Getränk mit dem Namen Xocoatl von der Frucht des Cacahatl und dem Baum Cacahaquahuitl in der Fastenzeit getrunken werden dürfe.

Als der Papst widerwillig von der heißen Schokolade gekostet hatte, soll er gesagt haben: „Potus iste non frangit jejunium„ - Schokolade bricht das Fasten nicht.

Hämische Zungen behaupten, die Maultasche sei von Mönchen im Kloster Maulbronn erfunden worden, damit sie während der Fastenzeit Fleisch verspeisen durften, denn das verbotene Fleisch war im Nudelteig versteckt. Auf diese Weise soll auch das Gericht "Fleisch im Brotteig" entstanden sein, mit dem man den Schein der Enthaltsamkeit wahren konnte. Biber wurden wegen ihres schuppigen Schwanzes kurzerhand zu Fisch deklariert und durften selbst in Klöstern aufgetischt werden.

Besonders schmackhaft und vielerorts beliebt waren die "Kartäuserklöße", die wie die meisten Fastengerichte in Klosterküchen erfunden worden. Einer allgemeinen Beliebtheit erfreuten sich die Fastenbrezeln. Sie dienten den Mönchen und Nonnen seit dem zehnten Jahrhundert als besondere Fastenspeise und wurden zudem bei kirchlichen Festen an Kinder und Bedürftige verschenkt. Im Volk galten sie als Glücksbringer.

 

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