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Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ändern

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Sie möchten einen Eintrag im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ändern lassen? Das müssen Sie bei der regional und fachlich zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.

Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich ein wesentlicher Inhalt des Ausbildungsverhältnisses ändert müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Änderung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.

Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
  • Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
  • Wechsel der Fachrichtung oder
  • Adressänderungen.

Die zuständigen Stellen sind:

  • die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
  • die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
  • die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
  • weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen

Verfahrensablauf

Sie als Ausbildungsstätte reichen den Antrag zur Änderung bei der zuständigen Stelle ein.

  • Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
  • Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
  • Dabei kann die zuständige Stelle beispielsweise erneut prüfen:
    • Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen
    • Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle, beispielsweise in folgenden Fällen:  
    • bei Rückfragen
    • damit Sie Unterlagen nachreichen
    • damit Sie Mängel beheben
  • Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Berufsbildungsgesetz
  • BBiG
  • Ausbildung
  • Auszubildende
  • Ausbildungseintrag ändern
  • Berufsausbildung
  • Ausbildungsvertrag
  • Registrierung
  • Auszubildender
  • Azubi
  • Berufsausbildungsverzeichnis

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