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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal - zum Beispiel eine Pilotenlizenz - erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
Als angehende
können Sie die Abnahme einer theoretischen Prüfung beantragen.
Dies gilt für folgende Erlaubnisse und Berechtigungen:
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung gegebenenfalls die Abnahme der für die angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfung AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Um die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Nachdem Sie die beantragte theoretische Prüfung absolviert haben, versendet das Luftfahrt-Bundesamt die Ergebnismitteilung über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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