Haushaltssatzung 2017
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben
mit 14.638.678,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben
mit 6.948.581,00 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird auf 5.000.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 370 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
_§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem1. Januar 2017 in Kraft.
II. Rechtsaufsichtliche Genehmigung
Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 11.05.2017 den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Strullendorf rechtsaufsichtlich genehmigt.
III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.
IV. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan lag in der Zeit vom 29.05.2017 bis einschließlich 09.06.2017 im Rathaus, bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Gemeinde Strullendorf, 19.05.2017
gez.
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister