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Amtliche Bekanntmachungen durch Anschlag im Schaukasten
Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Strullendorf sind aufgerufen, Bürgermeister, Gemeinderäte, Landrat und Kreisräte zu wählen.
Die einschlägigen Wahlgesetze schreiben vor und nach der Wahl amtliche Bekanntmachungen vor. Anders als z. B. bei Satzungen können diese amtlichen Bekanntmachungen auch durch öffentlichen Anschlag (Aushang) am Rathaus erfolgen (§ 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordung – GLKrWO).
Die Gemeinde Strullendorf bestimmt hiermit, dass sämtliche in Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen durch Anschlag im Schaukasten vor dem Rathaus, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf erfolgen.
Nachrichtlich werden diese Bekanntmachungen zusätzlich in unserem Amtsblatt, auf unserer Homepage und den sozialen Medien veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtswirkungen (z. B. der Beginn und Ende von den Fristen) ausschließlich durch die öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag im Schaukasten der Gemeinde Strullendorf ausgelöst werden.
Umfangreiche Informationen sowie den entsprechenden Wahlkalender finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik.
Selbstverständlich steht das Wahlamt der Gemeinde Strullendorf für Fragen bezüglich der Kommunalwahlen gerne zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung
-Wahlamt-