Startseite

Aktuelles

Termine

Bürgerservice

Rathaus

Infrastruktur

Freizeit & Kultur

Gemeindeteile

Kontakt

Startseite  Aktuelles  Termine  Bürgerservice Rathaus Infrastruktur Freizeit & Kultur  Gemeindeteile Kontakt
                 
Bürgerservice

Bürgerservice

_

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

_

Bebauungsplan„Martin-Luther-Straße - Tiergartenstr. - Dr. Renger Straße“

Bebauungsplan „Martin-Luther-Straße - Tiergartenstr. -
Dr. Renger Straße“

  zurück

zurück

Bebauungsplanes „Martin-Luther-Straße - Tiergartenstr. - Dr. Renger Straße“
Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten der 3.Änderung

  
Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes „Martin-Luther-Straße - Tiergartenstr. - Dr. Renger Straße“ in Strullendorf nach § 10 Abs. 3 BauGB


Der Gemeinderat Strullendorf hat mit dem Beschluss vom 24.10.2017 den Bebauungsplan 3. Änderung des Bebauungsplanes „Martin-Luther-Straße-Tiergartenstraße - Dr. Renger Straße“ in Strullendorf gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung. Der Plan i. d. F. vom 26.06.2017 liegt samt Begründung nach § 10 Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32 96129 Strullendorf auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

_
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.


 


Strullendorf, 24.11.2017

  Gemeinde Strullendorf
gez. Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister

... zu den Veranstaltungen in der Gemeinde Strullendorf

Ferienprogramm

Übersicht und Online-Anmeldung Ferienprogramm

Bürgerservice Portal

Bürger-Info-Portal

Abwasser

Abwasser

Radverkehrsbeauftragter

Radverkehrsbeauftragter

Stellenausschreibungen

Bürgerservice Portal

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Defibrillator im Rathaus

Der Defibrllirator im Rathaus - die Sponsoren

Caritasbox

Cartitasbox

Landkreismagazin

Cartitasbox

Infos zum Bahnausbau

... zu den Informationsseiten der Gemeinde Strullendorf zum Bahnausbau

E-Carsharing

E-Carsharing in Strullendorf mit BMW i3

Gemeinde- & Flurentwicklung

Gemeinde- & Flurentwicklung

Nachricht / Anfrage an die Gemeindeverwaltung

Nachricht / Anfrage an die Gemeindeverwaltung

Übersichtskarte

Übersichtskarte

Formulare & Dokumente

Downloads

Immobilienbörse

Immobilienbörse Strullendorf

Handel & Gewerbe

Handel & Gewerbe in Strullendorf

Aktuelles Mitteilungsblatt

Aktuelles Mitteilungsblatt online lesen

Förderprogramme

Förderprogramme

Touristinformation

Touristinformation

Fränkische Toskana  Capella Antiqua Bambergensis - Schloss Wernsdorf Regnitzradweg Fränkische Schweiz Narurpark Fränkische Schweiz Flussparadies Franken Die Burgenstraße Metropolregion Nürnberg
VGN-Freizeit Landkreis Bamberg Strullendorfer Bierkellerrunde Franken Tourismus Landschaftspflegeverband Bamberg Kirchweihkalender Bierland Oberfranken Heimatkundlicher Verein Zeegenbachtal e.V.