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Bauschutt zum Wertstoffhof

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Bauschutt zum Wertstoffhof
maximal ½ Kubikmeter

  
Nur mineralisches Material ohne Verunreinigungen

Der  Landkreis  Bamberg  bietet  seinen  Bürgern  im  Bereich  der  Bauschuttentsorgung  eine  äußert  kundenfreundliche  Lösung. 

Der Fachbereich Abfallwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass die  Annahme  von  Bauschutt  an  den  Wertstoffhöfen  im  Landkreis auf maximal ½ Kubikmeter (500 Liter) pro Öffnungstag beschränkt ist. 

Die  Betreuer  der  Einrichtungen  sind  angehalten,  die  Anlieferungen  von  Bauschutt  sowohl  hinsichtlich  der  Menge,  wie  auch der Qualität zu kontrollieren. Übermengen bzw. ungeeignete Materialien müssen abgewiesen werden.

Fallen im Rahmen einer Umbaumaßnahme größere Mengen an mineralischem  Bauschutt  an,  stehen  im  Landkreis  Bamberg  private Entsorger zur Verfügung, Adressen sind bei der Abfallberatung erhältlich.

Handwerksbetriebe   sind   berechtigt,   an   den   Wertstoffhöfen   Bauschutt (bzw. andere Verwertungsabfälle) abzugeben, wenn der Betrieb durch einen ausreichend großen Restabfallbehälter an  die  Abfallwirtschaft  des  Landkreises  Bamberg  angeschossen  ist.  Nur  so  ist  gewährleistet,  dass  für die  in  Anspruch  genommene  Leistung  eine  Gegenleistung  in  Form  von  Abfallentsorgungsgebühren erbracht wird.

Neben  der  Menge  ist  auch  die  Qualität  des  Bauschutts  ein  wichtiges  Annahmekriterium,  da  das  gesammelte  Material  ab  April  2016  in  einer  Aufbereitungsanlage  im  Landkreis  zu  güteüberwachtem,  geprüftem  und  zertifiziertem  Recycling-Baustoff  verarbeitet  wird. 

Um  diese  hochwertige  Verwertung  gewährleisten  zu  können,  ist  es  jedoch  erforderlich,  dass  der  an  den  Wertstoffhöfen  gesammelte  Bauschutt  als  Ausgangsmaterial  keine Stör- und Fremdstoffen enthält.

_ Deshalb  wird  nur  unbelasteter,  mineralischer  Bauschutt  angenommen, dazu gehören z.B.:
  • Massivmauerwerk
  • Beton bzw. Stahlbeton
  • Dachziegel
  • Fliesen
  • Natursteine
  • Pflanzentöpfe aus Ton bzw. Keramik
  • Geschirr aus Keramik (Teller, Tassen, usw.)
  • keramische Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, WC-Schüsseln)
  • hart gewordener Zement oder Estrich (ohne die Papiersäcke!)
Grundsätzlich muss der Bauschutt frei von sonstigen Abfällen, wie  beispielsweise  Tapeten,  Holz,  Silikon  oder  Kunststoff  sein. 

Nachfolgend  sind  einige  Materialien  aufgeführt,  die  keinesfalls  über den Bauschuttcontainer entsorgt werden dürfen:
  • Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z.B. Kaminsteine)
  • Porenbetonsteine (wegen der zu geringen Festigkeit)
  • Dachpappe
  • Platten oder Steine mit Kunststoffgewebe
  • Heraklit- bzw. Faserplatten
  • Isoliermaterial (Styropor, Kork, Mineralfasern, usw.)
  • Kabelreste
  • Schlacke
  • Platten oder Gegenstände aus Asbestzement
  • Gipskartonplatten / Gipsputz
  • Glasbausteine

Der Fachbereich Abfallwirtschaft bittet die Hinweise zu beachten, damit eine hochwertige Verwertung des Bauschutts sichergestellt werden kann. Bei  Fragen  stehen  die  Mitarbeiter  der  Abfallberatung  des  Landkreises  Bamberg  unter  folgenden  Rufnummern  gerne  zur  Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708.
 


Landratsamt Bamberg    
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